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Rechtssicheres Unternehmen?

Ist Ihr Unternehmen nach §5 ArbSchG rechtssicher? Prüfen Sie jetzt!

Nutzen Sie unseren kostenfreien Test, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen nach §5 ArbSchG rechtlicher ist. In Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Pflicht zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Gemäß § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze durchzuführen, um mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein integraler Bestandteil dieser gesetzlichen Verpflichtung und umfasst die Bewertung und Prävention von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

"§5 ArbSchG:  Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Er hat dabei eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat der Arbeitgeber vom Stand der Technik, von arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, von sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und von sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die den Arbeitsschutz betreffen, auszugehen. Die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Der Arbeitgeber hat eine Dokumentation über die Beurteilung nach Satz 1, über die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung nach Satz 3 zu erstellen; die Dokumentation ist mindestens 2 Jahre aufzubewahren und dem Arbeitnehmer auf Verlangen zugänglich zu machen."

Die Gesetzgebung in Deutschland wird durch weitere Vorschriften und Verordnungen ergänzt, die spezifische Aspekte des Arbeitsschutzes regeln, darunter auch die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden. Weitere relevante Gesetze und Verordnungen sind:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten und legt fest, dass psychische Belastungen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen berücksichtigt werden müssen.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV-Vorschriften): Diese Vorschriften werden von den Berufsgenossenschaften erlassen und können branchenspezifische Anforderungen für den Arbeitsschutz enthalten.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Diese technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und können auch Hinweise zur Berücksichtigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz enthalten.

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