Folgen einer fehlenden psyGB
Was passiert, wenn ein Unternehmen keine psychische Gefährdungsbeurteilung vorweisen kann?
Wenn bei einer Prüfung oder im schlimmsten Fall einem schwerwiegenden Unfall keine aktuelle psychische Gefährdungsbeurteilung vorleget werden kann, können schwerwiegende Folgen eintreten.
Vorrangig nimmt ein Unternehmen bei einer fehlenden psyGB (auch GBpsych) das Risiko in Kauf, Gefahren nicht zu erkennen und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gefährden.
Dies kann sich auch in Form von langen Ausfallzeiten, hoher Fluktuation und einem schlechten Image bemerkbar machen.
Außerdem sind Schadensersatzklagen durch Genossenschaften oder Angestellte möglich. Ohne Vorliegen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung steht ein Unternehmen bei Arbeitsgerichtsprozessen mit schlechteren Karten da.
Ist eine psychische Erkrankung nachweislich auf Arbeitsumstände rückführbar und die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich wurden missachtet (z.B. es liegt keine psyGB vor), kann es zu Regressforderungen der Krankenkassen kommen, die dem Unternehmen die Kosten der Behandlung in Rechnung stellt. Denn wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unternehmer seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Bewertung des Stressrisikos seines Unternehmens nicht nachgekommen ist, hat das Versicherungsunternehmen eine Rechtsgrundlage, die Leistung nicht oder nur teilweise zu zahlen.
Bei unangekündigten Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, denn durch die gestiegene Anzahl psychischer Belastungen am Arbeitsplatz seit der COVID-19 Pandemie liegt ein besonderer Fokus auf dem Vorhandensein einer GBpsych.