Psychische Gefährdungsbeurteilung: Wer ist für die Durchführung verantwortlich?
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung psyGB.online ist ein bedeutendes Instrument zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Doch wer trägt die Verantwortung für die Durchführung dieser wichtigen Maßnahme? In diesem Artikel klären wir, wer eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen kann und welche Rolle dabei die verschiedenen Akteure im Unternehmen spielen.
Arbeitgeber: Die Schlüsselrolle
Die Hauptverantwortung für die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden zu sorgen. Dazu gehört auch die Identifikation und Minimierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Beurteilung schaffen und sicherstellen, dass diese regelmäßig stattfindet.
Führungskräfte: Eine aktive Rolle
Führungskräfte spielen eine aktive Rolle bei der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung. Sie haben einen direkten Einblick in die Arbeitsbedingungen und den Umgang der Mitarbeitenden mit psychischen Belastungen. Führungskräfte sollten offene Kommunikation fördern, Mitarbeitende unterstützen und potenzielle Belastungsfaktoren erkennen. Ihre Rückmeldungen sind wertvoll für die Beurteilung. Oftmals sind die jeweiligen Führungskräfte die erste Anlaufstelle für Fragen von Mitarbeitenden - aus diesem Grund ist es wichtig, dass
Mitarbeitende: Erfahrungen teilen
Die Mitarbeitenden selbst sind unersetzliche Quellen für Informationen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Ihre Erfahrungen, Bedenken und Vorschläge sind von großer Bedeutung für die Durchführung der Beurteilung. Offene und vertrauensvolle Kommunikation mit den Mitarbeitenden ermöglicht es, die tatsächlichen Belastungsfaktoren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Betriebsrat oder Personalvertretung: Unterstützung und Mitbestimmung
Der Betriebsrat oder die Personalvertretung haben eine unterstützende Rolle bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung. Sie können die Interessen der Mitarbeitenden vertreten, die Durchführung begleiten und Vorschläge für Maßnahmen einbringen. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kann dazu beitragen, dass die Beurteilung effektiv und umfassend durchgeführt wird.
Externe Experten: Fachliche Unterstützung
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Experten hinzuzuziehen. Diese können spezialisiertes Fachwissen zur Verfügung stellen und bei der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Externe Experten können Unternehmen bei der Identifikation von Belastungen und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen helfen.
Fazit: Gemeinsame Verantwortung
Die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist eine gemeinsame Verantwortung, die verschiedene Akteure im Unternehmen umfasst. Arbeitgeber, Führungskräfte, Mitarbeitende, Betriebsrat und externe Experten tragen dazu bei, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt und gefördert wird.
Bei THE COMPANY HEALTH CLUB verstehen wir die Bedeutung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung und unterstützen Unternehmen dabei, diese wichtige Maßnahme effektiv und so für Sie so einfach wie möglich umzusetzen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden stärken können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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